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Kuhnbieri

Hilfsmittel Miete von A bis Z

15. Oktober 2025

Ein medizinischer Notfall oder eine geplante Operation kann es notwendig machen, kurzfristig medizinische Hilfsmittel zu Hause einzusetzen. In solchen Fällen ist die Miete dieser Hilfsmittel oft eine praktische und flexible Lösung.

In diesem Ratgeber erklären wir, wie der Ablauf einer solchen Miete typischerweise aussieht. Je nach Anbieter kann es dabei zu Abweichungen kommen.


Welche Hilfsmittel können gemietet werden?

Wenn Sie in Ihrer Mobilität oder Selbstständigkeit eingeschränkt sind, können medizinische Hilfsmittel eine wertvolle Unterstützung im Alltag bieten. Folgende medizinischen Hilfsmittel können gemietet werden:

und weitere diverse medizinische Hilfsmittel, wie AlarmmatteInfusionsständer etc.

Wie läuft der Mietservice ab?

Ihr Arzt, Ihre Ärztin wird Ihnen für das benötigte medizinische Hilfsmittel ein Rezept resp. eine ärztliche Verordnung ausstellen. Zur Klärung der Kostenübernahme, empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse. Ob sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt oder diese übernehmen wird hängt davon ab, ob das benötigte Hilfsmittel auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) geführt ist oder ob Sie allenfalls über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügen. Hier ist jedoch die Handhabung unterschiedlich, je nach Krankenkasse und ob es sich um einen Kauf oder eine Miete handelt. Deshalb empfehlen wir die Abklärungen vorgängig zu treffen. Anders sieht es aus, wenn die IV (Invalidenversicherung) involviert ist, in diesen Fällen übernimmt die IV die Mietkosten in der Regel.

Grundsätzliche Informationen:

  • Hilfsmittel zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit werden von der Invalidenversicherung (IV) übernommen.
  • Andere Hilfsmittel übernimmt die Grundversicherung, sofern sie in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt sind. Die Mietkosten gilt es abzuklären.
  • Wer eine erweiterte Kostenübernahme wünscht, kann von Zusatzversicherungen profitieren.
  • Die Zusatzversicherung deckt oft auch Hilfsmittel, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden.
  • Welche Leistungen genau erstattet werden, legt jede Versicherung individuell fest – entsprechend können sich die Tarife stark unterscheiden.

Eine Miete kann sowohl über den Fachhandel wie auch über die Spitex oder Samaritervereine erfolgen. Informieren Sie sich nach den Optionen in Ihrer Region.

Sobald die Finanzierung geklärt ist, steht die Wahl eines passenden, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmten Hilfsmittels an. Bei der Auswahl unterstützt Sie der Fachhandel oder die Spitex und übernimmt in der Regel auch die weitere Organisation.

Beachten Sie, dass je nach Art des Hilfsmittels, etwa bei einem Pflegebett, zusätzlich Liefer- und Montagekosten anfallen können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bevor Sie einen Mietvertrag für Hilfsmittel unterzeichnen, benötigen Sie ein, durch Ihren Arzt ausgestelltes Rezept respektive eine ärztliche Verordnung. Zudem empfehlen wir Ihnen die Abklärungen betreffend Kostenübernahme wie unter “Wie läuft der Mietservice ab?” (auf den Text oben verlinken) beschrieben, zu treffen. Ein Rezept oder eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich, sofern Sie die Kosten selbst tragen. Informieren Sie sich bei Ihrem Miet-Partner über:

  • Gebühren und Depot
  • Lieferung und Abholung
  • Montage
  • Grundpauschale
  • Monats- und Tagesmiete
  • Mindestlaufzeit der Miete

So sind Sie bestens vorbereitet und vor Überraschungen geschützt.


Mietdauer

Mietzeiträume und Verlängerung

Die Mietzeiträume sind je nach Anbieter unterschiedlich. Grundsätzlich kann eine Mietverlängerung immer erfolgen und es gibt auch keine maximale Mietdauer. Im Gegensatz dazu gilt bei den meisten Anbietern eine Mindestlaufzeit von einem Monat für die Miete eines Hilfsmittels. Bei der Miete eines Pflegebettes kann die Mindestmietdauer auch auf drei Monate definiert sein.

Möchten Sie den Mietartikel kaufen? Die meisten Anbieter ermöglichen es, ein Mietgerät zu einem reduzierten Preis zu erwerben. Fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach und lassen Sie sich eine Offerte für den Erwerb des Mietartikels unterbreiten.

Wird ein medizinisches Hilfsmittel über längere Zeit benötigt, macht ein Kauf sicher Sinn. Wenn das benötigte Hilfsmittel auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) gelistet ist, wird sich die Krankenkasse an den Kaufkosten beteiligen.

In der Langzeitpflege, also in Alters- und Pflegeheimen, werden Hilfsmittel wie Rollstühle meist von der Institution zur Verfügung gestellt.

Maximale Mietdauer und Kosten

Meist gibt es keine maximale Mietdauer, welche von Seiten Anbieter vertraglich festgelegt wird. Wenn ein Hilfsmittel jedoch über einen längeren Zeitraum benötigt wird, zahlt sich der Kauf sicherlich aus.

Neben den monatlichen Mietkosten, werden meist auch eine Grundpauschale sowie Liefer- und Montagekosten in Rechnung gestellt. Informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter über alle anfallenden Kosten und erkundigen Sie sich, ob ein Depot hinterlegt werden muss.

Rückgabe oder Kauf nach Mietende

    Je nach Mietartikel, kann die Abholung durch den Anbieter erfolgen. Erkundigen Sie sich nach den Kosten, welche bei einer Abholung entstehen. Wir bei Kuhnbieri holen Mietgeräte jeweils beim Kunden ab, sobald uns der Kunde informiert, dass er das Mietgerät nicht mehr benötigt.

    Wer nach der Mietphase den Artikel kaufen möchte, hat in den meisten Fällen die Möglichkeit dies zu einem reduzierten Preis zu tun. Ihr Mietanbieter wird Ihnen gerne eine entsprechende Offerte erstellen.

    Beachten Sie auch die vertraglichen Fristen und Formalitäten, welche vereinbart wurden. Die Miete von medizinischen Hilfsmitteln lässt sich meist per Ende Monat kündigen. Wird der Mietartikel von heute auf morgen nicht mehr benötigt, so erfolgt die Abrechnung meist nach Anzahl Tagen im laufenden Monat.


    Ratgeber Rückgabe

    Wann endet die Miete?

    Sie entscheiden, wann Sie einen Mietartikel nicht mehr benötigen. Wenn Sie die Miete des medizinischen Hilfsmittels nicht mehr wünschen, können Sie den Mietvertrag unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen.

    Nach Ablauf der vereinbarten Mindestmietdauer kann der Mieter den Vertrag in den meisten Fällen jederzeit kündigen. Oft werden angebrochene Monate, die über die einmonatige Mindestlaufzeit hinausgehen, anteilig pro Tag berechnet. Die individuellen Konditionen finden Sie in Ihrem Mietvertag.

    Ablauf der Rückgabe

    Grosse Mietartikel wie beispielsweise Pflegebetten oder auch Patientenlifter werden in der Regel oft durch den Anbieter geliefert und auch wieder abgeholt. Fragen Sie nach den Liefer- und Montagekosten sowie über das Vorgehen betreffend dem Abholtermin bei Rückgabe.

    Kleinere Mietartikel können dem Anbieter meist auch persönlich zurückgebracht oder geschickt werden.


    Fazit

    Medizinische Hilfsmittel für eine Übergangszeit zu mieten ist sicher sinnvoll und die Mietangebote ermöglichen es einem, schnell und unkompliziert nötige Unterstützung zu erhalten. Wie im vorliegenden Ratgeber beschrieben, empfehlen wir Ihnen die Frage einer allfälligen Kostenübernahme durch die Krankenkassen oder die IV (im erwerbstätigen Alter) zu klären. Lassen Sie sich über Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Mietartikel beraten und lesen Sie die Mietkonditionen aufmerksam durch. So sind Sie auf der sicheren Seite und es wird kein «böses» Erwachen geben.


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